Kredit mit Bürgen beantragen: die Bürgschaft als zuverlässige Sicherheit für den Kreditgeber
Sie verfügen als Kreditnehmer nicht über die benötigten Sicherheiten zur Aufnahme eines zinsgünstigen Kredits? In diesem Fall kann eine Bürgschaft als zuverlässige Sicherheit für den Darlehensgeber weiterhelfen.
Grundsätzlich sind Bürgschaften ein wichtiger, geradezu nicht wegzudenkender Faktor bei Kreditgeschäften jeglicher Art, zumal diese in aller Regel auch für verbesserte Konditionen und günstigere effektive Jahreszinsen sorgen.
Rechtlich gesehen ist die Bürgschaft ein einseitig verpflichtender Vertrag. Der Bürge ist verpflichtet, den Restbetrag der Kreditschuld (Restschuld) zu begleichen, sobald der Kreditnehmer zahlungsunfähig oder zahlungsunwillig ist.
Wer für die Aufnahme eines Kredits als Bürge auftreten respektive eine Bürgschaft übernehmen möchte, sollte grundsätzlich prüfen, wie hoch die mit der Bürgschaft verbundenen finanziellen Risiken sind. Dies gilt für Familienmitglieder, Freunde und Bekannte gleichermaßen.
Inhalt
Voraussetzungen für den Bürgen
Sie fragen sich, welche Voraussetzungen ein Bürge erfüllen muss? Zu den allgemeinen Voraussetzungen zählen:
- die uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit (Erreichen des 18. Lebensjahres),
- ein offizieller Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland und
- das Vorhandensein eines deutschen (teils auch europäischen) Bankkontos.
Die Eignung des Bürgen fällt umso besser aus, je höher dessen geregeltes Einkommen sowie dessen Bonität sind.
Die Bürgschaft kann selbst dann für eine Kreditbewilligung sorgen, wenn der eigentliche Kreditnehmer einen negativen SCHUFA-Eintrag hat bzw. aus den verschiedensten Gründen nur über eine geringe Kreditwürdigkeit verfügt. In diesem Kontext sollte der Bürge ein hohes, geregeltes Einkommen und eine hohe Bonität nachweisen können.
Kredit mit Bürgen: Vorteile der Bürgschaft
Die Hinzunahme eines geeigneten Bürgen mit hohem Einkommen und hoher Kreditwürdigkeit minimiert das Zahlungsausfallsrisiko der Bank in erheblichem Maße. Dank diesem Umstand erklären sich Kreditinstitute sehr viel eher bereit, trotz geringer oder zu geringer Bonität des eigentlichen Kreditnehmers ein zinsgünstiges Darlehen zu bewilligen.
Auch in dem Fall kann (oder vielmehr sollte) eine Bürgschaft in Erwägung gezogen werden, wenn die Beantragung des Kredits mit Bürgen für wesentlich bessere Zinsen und Konditionen sorgen kann. Selbst kleinere positive Veränderungen beim effektiven Jahreszins können für eine beträchtliche Kostenersparnis sorgen!
Nutzen Sie gern unseren Kreditrechner ohne Anmeldung, um zu sehen, wie sich selbst kleine Änderungen beim effektiven Jahreszins bei den Zinszahlungen für den gewählten Zeitraum ( = Kreditkosten) bemerkbar machen können:
Kredit mit Bürgen: Nachteile der Bürgschaft
Während der Kredit mit Bürgen vor allem für den Kreditnehmer von großem Vorteil ist, so ist er für den Bürgenden mit einem meist nicht zu unterschätzenden, finanziellen Risiko verbunden. Bei Zahlungsausfall muss der Bürge für den Kreditnehmer gerade stehen. Je nach Bürgschaft sogar sofort und mit seinem gesamten Vermögen.
Dies kann nicht nur finanziell zu einem großen Problem werden, sondern auch in der persönlichen Beziehung zwischen Kreditnehmer und Bürgen.
Arten der Bürgschaft
Bürgschaft ist nicht gleich Bürgschaft, da es verschiedene Arten von Bürgschaften gibt. Im Folgenden stellen wir verschiedene Arten vor:
Bürgschaft auf erstes Anfordern
Die Bürgschaft auf erstes Anfordern schützt den Kreditgeber in sehr hohem Maße, da er den Bürgen schon dann in die Pflicht nehmen kann, sobald der Kreditnehmer eine erste Monatsrate nicht pünktlich begleicht. Das Risiko des Bürgenden ist bei dieser Art besonders hoch einzustufen.
Selbstschuldnerische Bürgschaft
Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft kann der Kreditgeber den Bürgen in die Pflicht nehmen, ohne vorab versucht haben zu müssen, die Zahlung eines geschuldeten Geldbetrages per Zwangsvollstreckung beim Kreditnehmer einzufordern.
Die selbstschuldnerische Bürgschaft ist wesentlich gängiger und beliebter als die Bürgschaft auf erstes Anfordern, da die selbstschuldnerische Bürgschaft in den deutschen Gesetzbüchern (BGB) wesentlich besser und klarer geregelt ist als die Bürgschaft auf erstes Anfordern.
Ausfallbürgschaft
Die Ausfallbürgschaft ist das Gegenstück der selbstschuldnerischen Bürgschaft. Denn während bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft der Bürge umgehend für den Kreditnehmer einzuspringen hat, muss der Bürge bei der Ausfallbürgschaft erst dann gerade stehen, nachdem die Bank sämtliche Schritte ausgeschöpft hat, das Geld vom eigentlichen Kreditnehmer zu erhalten. Zu diesen Schritten gehören beispielsweise Mahnungen (Mahnbescheide) oder auch Zwangsvollstreckungen.
Da die Ausfallbürgschaft den Bürgen vor sofortiger Zahlungsverpflichtung schützt, wird sie sehr häufig beim Kredit mit Bürgen verwendet.
Höchstbetragsbürgschaft
Die Höchstbetragsbürgschaft reduziert das Risiko des Bürgen, weil die Haftung auf Zahlung eines festgesetzten Höchstbetrages vertraglich festgesetzt ist.
Teilbürgschaft
Die Teilbürgschaft ist eine Bürgschaft, bei der sich mehrere Personen jeweils für einen Anteil des Gesamtkreditbetrages verbürgen. Bei einer Vollbürgschaft haftet ein einzelner Bürge für den gesamten Kreditbetrag.
Mitbürgschaft
Die Mitbürgschaft ist nicht mit der Teilbürgschaft zu verwechseln. Denn bei der Mitbürgschaft haften alle Bürgen als Gesamtschuldner.
Globalbürgschaft
Eine überaus riskante Bürgschaftsart ist die Globalbürgschaft. Denn der Bürge haftet nicht nur für die Rückzahlung des aktuellen Kredits, sondern auch für Darlehen, die erst zukünftig vom entsprechenden Kreditnehmer aufgenommen werden.
Häufig gestellte Fragen zur Bürgschaft im Kreditgeschäft
Wird die Bürgschaft in die SCHUFA-Auskunft des Bürgen eingetragen?
Ja, die Übernahme einer Bürgschaft wird in die SCHUFA-Auskunft des Bürgen eingetragen. Das bedeutet, dass eine in der SCHUFA-Auskunft stehende Bürgschaft die Aufnahme eines Darlehens durch den Bürgen erschweren könnte.
Was sind die Unterschiede zwischen Bürgen und zweitem Kreditnehmer?
Während der zweite Kreditnehmer vertragstechnisch ein gleichberechtigter Partner ist, hat der Bürge keine Entscheidungs- oder Verfügungsgewalt. Er kann deswegen auch nicht mitbestimmen, wie der Betrag des Darlehens verwendet werden soll.
Der Bürge muss, auch wenn er kein Mitbestimmungsrecht besitzt, dennoch gerade stehen, wenn es zu einem Zahlungsausfall kommt. Wer als Elternteil oder Freund Unterstützung bei der Aufnahme eines Darlehens leisten möchte, sollte sich demnach auch mit den Möglichkeiten der Hinzunahme eines zweiten Kreditnehmers befassen!
Kann ich einen Kredit mit Bürgen trotz negativer SCHUFA beantragen?
Verfügt der Bürge über ein hohes, geregeltes Einkommen und eine hohe Kreditwürdigkeit, können Sie auch dann einen Kredit mit Bürgen beantragen, wenn Sie einen negativen SCHUFA-Eintrag haben. Der Kredit mit Bürgen trotz negativer SCHUFA ist damit nicht unrealistisch.
Wie sinnvoll ist ein Kredit mit Bürgschaft der Eltern?
Die Beantragung eines Kredits mit Bürgschaft der Eltern kann ökonomisch sehr sinnvoll sein, wenn aufgrund der hohen Bonität des oder der Bürgen die zu zahlenden Kreditkosten durch einen besseren effektiven Jahreszins signifikant reduziert werden können. Die Risiken, die durch Zahlungsausfall des Kreditnehmers entstehen können, sind bei der Übernahme einer jeden Bürgschaft zu berücksichtigen.
Kann ich die Übernahme einer Bürgschaft kündigen?
Hat sowohl der Kreditnehmer als auch der Bürge den Kreditvertrag unterschrieben und ist die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsfrist verstrichen, kann die Übernahme der Bürgschaft nur dann gekündigt werden, wenn es eine Kündigungsklausel im Kreditvertrag gibt.
In den meisten Fällen kann eine Bürgschaft jedoch nicht gekündigt werden. Sie erlischt bei vollständiger Rückzahlung des Gesamtkreditbetrages.